Ausbildungsberuf Straßenbauer/-in

Ausbildung Straßenbauer (m/w/d): Praxiswissen am Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster

Straßenbauerinnen und Straßenbauer sorgen dafür, dass Menschen und Güter sicher unterwegs sind. Sie bauen Straßen, Wege und Plätze, stellen Entwässerungsanlagen her und bringen Asphalt, Beton, Pflaster und Naturstein fachgerecht ein. Dabei arbeiten sie sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung.

Die Ausbildung zum Straßenbauer (m/w/d) findet an mehreren Lernorten statt – im Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung am Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster. Ab dem 1. August 2026 gilt die neu geordnete Ausbildungsordnung mit modernisierten Inhalten und einer neuen Prüfungsstruktur.

Der Lehrbauhof ergänzt die betriebliche Ausbildung. Hier vertiefen Auszubildende ihre praktischen Fertigkeiten, üben typische Arbeitstechniken und bereiten sich gezielt auf die gestreckte Gesellenprüfung vor.

Was ist der Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung?

Der Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster ist eine überbetriebliche Bildungsstätte für das Baugewerbe. In Werkstätten, auf Übungsflächen und in Schulungsräumen vermitteln erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder praktische und theoretische Inhalte.

Auszubildende aus verschiedenen Betrieben lernen hier gemeinsam. So entsteht ein Austausch über Baustellen, Arbeitsweisen und Erfahrungen. Die Lehrgänge am Lehrbauhof sind ein wichtiger Baustein der Straßenbauerausbildung und ergänzen die Ausbildung im Betrieb sowie den Unterricht in der Berufsschule.

Deine Ausbildung zum Straßenbauer (m/w/d) – neu ab 2026

  • Dauer: in der Regel 3 Jahre (36 Monate)
  • Lernorte: Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und Lehrbauhof
  • Abschluss: Gesellenprüfung im Straßenbauerhandwerk
  • Verkürzung: bei Abitur, Fachhochschulreife oder entsprechender Vorbildung möglich
  • Gestufte Ausbildung: Nach zwei Jahren kann der Abschluss Tiefbaufacharbeiter/in im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten erworben werden. Bei erfolgreichem Abschluss ist man von Teil 1 der Gesellenprüfung befreit, und die Ausbildungszeit kann um 24 Monate angerechnet werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
  • Prüfungsform: Gestreckte Gesellenprüfung – Teil 1 findet im zweiten Ausbildungsjahr statt und zählt mit 40 Prozent zur Endnote, Teil 2 am Ende der Ausbildung mit 60 Prozent.
  • Überbetriebliche Lehrgänge: Die überbetriebliche Ausbildung ist während einer Dauer von 30 Wochen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen. Zusätzlich gibt es 9 Wahlwochen zur Ergänzung und Vertiefung.

Das lernst du am Lehrbauhof

Am Lehrbauhof übst du die praktischen Fertigkeiten, die du auf der Baustelle und in der gestreckten Gesellenprüfung brauchst. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Baustellen einrichten, sichern und räumen
  • Vermessungsarbeiten mit analogen und digitalen Messgeräten durchführen
  • Erdbau, Gräben und Baugruben herstellen sowie Verbauarbeiten und Wasserhaltungen durchführen
  • Entwässerungsanlagen für Verkehrsflächen herstellen
  • Unterlagen für Decken und Beläge herstellen sowie Tragschichten einbauen
  • Asphaltschichten und Fahrbahnbeläge aus Beton herstellen
  • Pflasterdecken und Plattenbeläge mit künstlichen und natürlichen Steinen herstellen
  • Pflasterdecken in Mustern für Bögen und bei Neigungswinkeln herstellen
  • Natursteinmauerwerk herstellen
  • Sonderbauteile wie Schachtbauwerke, Einfassungen und Ausfachungen herstellen
  • Fertigteile einbauen
  • Decken auf Schäden prüfen und zur Instandsetzung vorbereiten
  • Oberbau nach Aufgrabungen wiederherstellen
  • Bauzeichnungen und technische Unterlagen lesen, auch digital
  • Maschinen, Geräte und Werkzeuge einsetzen und pflegen
  • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz beachten
  • Prüfungsrelevante Übungsaufgaben bearbeiten
  • Arbeiten im Team auf der Übungsbaustelle

Die überbetrieblichen Lehrgänge umfassen unter anderem Grundlagen der Herstellung von Verkehrswegen, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Baukörper aus Steinen sowie das Herstellen von Verkehrswegen.

Prüfungsbereiche der gestreckten Gesellenprüfung

Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Die Prüfungsbereiche umfassen:

  • Teil 1 (während der Ausbildung, 40 % der Endnote): „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten“
  • Teil 2 (am Ende der Ausbildung, 60 % der Endnote):
    • „Herstellen von Verkehrswegen“ (30 %)
    • „Durchführen von Pflasterarbeiten“ (10 %)
    • „Durchführen von Asphaltarbeiten“ (10 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %)

Die genaue Gewichtung und Struktur der Prüfungsbereiche entnehmen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende der aktuellen Ausbildungsordnung bzw. den Informationen der zuständigen Stelle.

Warum am Lehrbauhof lernen?

  • Praxisnahe Übungen in geschütztem Rahmen
  • Vertiefung von Grundfertigkeiten
  • Moderne Werkstätten und Übungsflächen
  • Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Austausch mit Auszubildenden aus anderen Betrieben
  • Gezielte Vorbereitung auf die gestreckte Gesellenprüfung
  • Enge Zusammenarbeit mit Betrieben und Berufsschulen

Was du mitbringen solltest

  • Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb
  • Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss – je nach Betrieb
  • Interesse an Bau, Technik und praktischer Arbeit
  • Interesse an Maschinen und Baugeräten
  • Handwerkliches Geschick
  • Körperliche Fitness
  • Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft, früh aufzustehen und bei jedem Wetter draußen zu arbeiten
  • Deutschkenntnisse für Berufsschule, Lehrgänge und Sicherheitsunterweisungen

Deine Perspektiven nach der Ausbildung

Nach der Gesellenprüfung hast du viele Möglichkeiten:

  • Arbeit als Straßenbauer (m/w/d) in einem Bau- oder Straßenbauunternehmen
  • Spezialisierung, z. B. Asphaltbau, Pflasterbau, Tiefbau, Kanalbau oder Erdbau
  • Weiterbildung zum Vorarbeiter, Polier oder Meister
  • Weiterbildung zum Techniker oder Studium im Bauingenieurwesen
  • Fort- und Weiterbildungslehrgänge am Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster

Für Ausbildungsbetriebe

Der Lehrbauhof unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der überbetrieblichen Ausbildung. Betriebe können ihre Auszubildenden zu Pflicht- und Wahllehrgängen anmelden. Die Lehrgänge ergänzen die betriebliche Ausbildung und bereiten die Auszubildenden auf die gestreckte Gesellenprüfung und den Baustellenalltag vor.

Kontakt und Anmeldung

Du interessierst dich für die Ausbildung zum Straßenbauer (m/w/d)? Dann bewirb dich bei einem Ausbildungsbetrieb in der Region. Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich zu den überbetrieblichen Lehrgängen am Lehrbauhof an.

Bei Fragen zu Lehrgängen, Anmeldung oder Ausbildung wende dich an:

Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster
Daimlerweg 27
48163 Münster
Telefon: 0251 9795 0
E-Mail: info@lbh-muenster.de

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